Kleinanlegerschutzgesetz tritt im Juli 2015 in Kraft
> Juni 2015

Der Bundesrat hat das Kleinanlegerschutzgesetz in seiner Sitzung am 12.06.2015 gebilligt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet. Das Gesetz wird daher Anfang/Mitte Juli 2015 in Kraft treten.  Das Kleinanlegerschutzgesetz sieht mehr und aktuellere Informationen für Anleger sowie Vertriebsbeschränkungen (insbesondere in der Werbung) für Anbieter von Vermögensanlagen vor. Bei Interesse können wir Ihnen gern eine Zusammenfassung des Kleinanlegerschutzgesetzes, mit dem Schwerpunkt „Werbung und Vermögensinformationsblatt“, zur Verfügung stellen.

Senden Sie uns gern eine Anfrage an folgende Mail: mh@becklaw.de.