Swaps – Ungleiche Zinswetten – Gute Chancen für Schadenersatz

Bereits heute zeigen sich die Auswirkungen des „berühmten“ Swap-Urteils vom BGH (AZ: XI ZR 33/10). Zahlreiche Anleger, Unternehmen und Kommunen besitzen gute Chancen, erlittene Schäden aus Swaps einzuklagen. Bundesweit ist festzustellen, dass Landgerichte Schadenersatzansprüche bei den unterschiedlichsten Swaps zusprechen.

So hat z.B. das Landgericht Stuttgart (9 U 164/08) erstmals das Swap-Urteil des BGH auf einen Rohstoff-Swap angewandt. Das Landgericht Köln (Az. 30 O 443/10) sprach Schadenersatz wegen eines Balanced Currency Harvest Index Swap zu. Das Landgericht München (35 O 6511/08) entschied auf Kompensationen wegen des Vertriebs von Cross Currency Swaps. Auch das Landgericht Berlin (Az. 21 O 409/11)  sprach Schadenersatzzahlungen wegen des Verkauf eines Harvest Swap zu.

Ausgenommen von der Swap-Art werfen Richter deutschen Kreditinstituten vor, dass sie einen sogenannten anfänglich negativen Marktwert verschwiegen haben. Der anfänglich negative Marktwert drückt die Risikoeinschätzung des Marktes aus. Negativ bedeutet, dass das Risiko für den Kunden höher eingeschätzt wird als das des Kreditinstitutes. Der BGH – und nun auch die Landgerichte – haben entschieden, dass über einen hierbei vorhandenen Interessenkonflikt aufgeklärt werden muss.

beck rechtsanwälte prüft Schadenersatzansprüche gegen Banken und Sparkassen wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss von Swaps. Oftmals bestehen begründete Anhaltspunkte, die eine auf Rückabwicklung des gesamten Geschäfts gerichtete Schadenersatzpflicht auslösen können. Das kann die Erstattung bereits getätigter Swap-Zinszahlungen, sowie die Freistellung von zukünftigen Swap-Verpflichtungen bedeuten.

Als besonderen Service bieten wir eine juristische und  - in Zusammenarbeit mit einem eingebundenen Partner – eine ökonomische Kurzanalyse von Swaps an.

Sprechen Sie uns gern an.

Susanne Beck Nielsen
Partnerin | Rechtsanwältin | Advokat

> zurück

Finanzrecht