Arbeitsrecht

Auch im Bereich des Arbeitsrechts garantieren Erfahrung, Kreativität und fachliche Kompetenz den Erfolg bei Verträgen, Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren. Wir sind im kollektiven als auch im individuellen Arbeitsrecht von der Einstellung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der betrieblichen Mitbestimmung sowie der Auseinandersetzung mit Betriebsräten und Gewerkschaften tätig. Wir begleiten Betriebsübernahmen, Betriebsstillegungen und Restrukturierungen sowie Transfer- und Beschäftigungsgesellschaften. Zu einem Schwerpunkt gehört die Beratung und Vertretung von Führungskräften, Gesellschaftern und Geschäftsführern im Spannungsfeld zwischen Arbeits-/Dienstvertragsrecht und Gesellschaftsrecht. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserem kanzleiinternen, interdisziplinären Netzwerk. Auftretende steuer- oder gesellschaftsrechtliche Fragen klären wir „in-house“. Besonders liegt uns am Herzen, dass die gefundene Lösung nicht nur ökonomisch sinnvoll ist, sondern auch soziale Gesichtspunkte angemessen berücksichtigt. Unser Schwerpunkt liegt vornehmlich in der arbeitsrechtlichen Beratung von Arbeitgebern.